Allgemeine Geschäftsbedingungen der VINICKY Armaturen Handels GmbH
(im Folgenden: Vinicky)


1. Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte von Vinicky und sind somit wesentlicher Bestandteil jedes von und mit Vinicky geschlossenen Vertrages. Verträge mit Vinicky kommen erst durch die schriftliche Bestätigung des Auftrages durch Vinicky zustande. Diese Bestätigung entfällt, wenn die Ware binnen 30 Tagen ab Auftragseingang ausgeliefert ist. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.


2. Lieferumfang
Angebote von Vinicky sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Offensichtliche Fehler bei Erstellung des Angebotes, der schriftlichen Auftragsbestätigung oder bei der Abrechnung und Rechnungslegung binden Vinicky nicht. Der Liefer- und Leistungsumfang bestimmt sich ausschließlich nach der schriftlichen Auftragsbestätigung von Vinicky oder subsidiär nach dem schriftlichen Angebot von Vinicky. Vereinbarungen und Nebenabreden sind in schriftlicher Form zu treffen. Der Inhalt der Auftragsbestätigung ist Vertragsinhalt. Wird diese Auftragsbestätigung nicht innerhalb einer Woche nach Absendung schriftlich beanstandet, gilt sie als Vertragsinhalt. Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Hinweise des Käufers auf seine Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Alle in Produktkatalogen, Preislisten und Zeichnungen, Maß-, Beständigkeits- und Gewichtstabellen, sowie der Homepage von Vinicky enthaltene Angaben sind unverbindlich. Vinicky behält sich an allen von ihr erstellten technischen und kaufmännischen Unterlagen ihre Eigentums- und Urheberrechte vor. Dritten dürfen diese Unterlagen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Vinicky nicht zugänglich gemacht werden. Solche Unterlagen sind bei Rückforderung unverzüglich herauszugeben.
Vertraglich vereinbarte Abnahmeprüfungen finden mangels abweichender Vereinbarungen am Herstellungsort und entsprechend der im Herstellungsland gegebenen Branchenüblichkeit statt. Die dem Käufer entstehenden eigenen Kosten, z.B. durch Teilnahme an den Prüfungen, hat er selbst zu tragen.


3. Lieferzeit, Lieferverzögerung und Höhere Gewalt
Vereinbarte Lieferzeiten beginnen mit dem Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung von Vinciky, jedoch nicht vor Klärung aller kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien und Beibringung der vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Beistellungen, Genehmigungen, Freigaben, Zahlungssicherheiten sowie dem Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Ist dies nicht der Fall, verlängert sich die Lieferzeit angemessen, soweit nicht Vinicky die Verzögerung zu vertreten hat. Die Einhaltung der Lieferzeit steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
Bei Verzögerung von Versand und/oder Abnahme des Liefergegenstandes aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, ist Vinicky berechtigt, alle durch die Verzögerung entstandenen Kosten zu berechnen. Die Ware gilt auch dann als geliefert, wenn sie zum Liefertermin nach Meldung der Versandbereitschaft nicht unverzüglich abgerufen wird.
Lieferzeiten verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen oder sonstigen Ereignissen und Umständen, die außerhalb des Einflussbereiches von Vinicky liegen. Dauern diese Ereignisse länger als 3 Monate, ist Vinicky berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen eines solchen Rücktritts sind ausgeschlossen.
Stornierungen eines erteilten Auftrages sind grundsätzlich nicht möglich. Sollte in besonderen Fällen eine Stornierung von Vinicky akzeptiert werden, behält sich Vinicky unabhängig vom Verschulden des Käufers die Verrechnung einer Stornogebühr von 40% des Nettofakturenwertes vor, jedoch mindestens 250,00 Euro. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schäden wird davon nicht berührt. Sonderanfertigungen und Sonderausführungen sind von einer Stornierung gänzlich ausgeschlossen.


4. Preise und Zahlungen
Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, ab Lager ohne jede Verpackung und Verladung (EXW laut Incoterms 2010). Besondere Verpackungswünsche hat der Käufer mit der Auftragserteilung bekannt zu geben. Entstehende Mehrkosten für Verpackung und Transport trägt der Käufer. Erfolg die Lieferung später als 4 Monate nach Auftragsbestätigung, ist Vinicky bei zwischenzeitlicher Änderung ihrer Listenpreise und/oder Material-, Lohn und sonstigen Kosten berechtigt, neue Preise zu berechnen. Rechnungen, auch solche über Teillieferungen, sind (falls nicht anders vereinbart) binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne Abzug jeglichen Skontos zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich der Käufer zur Zahlung von Verzugszinsen von 12 % Verzugszinsen p.a. Eine Aufrechnung behaupteter Gegenforderungen des Käufers gegen offene Rechnungen ist unzulässig. Der Käufer ist hierzu nur bei Vorliegen von Gegenforderungen, die von Vinicky schriftlich anerkannt oder die rechtskräftig festgestellt wurden, berechtigt. Zahlungen werden auf die jeweils älteste Forderung und hier zuerst auf Nebenspesen, dann auf Zinsen und zuletzt auf das Kapital angerechnet. Der Erfüllungsort für Zahlungen ist am Sitz von Vinicky.


5. Erfüllung und Versand
Mit dem Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den ersten Frachtführer gehen Gefahr und Zufall auf den Käufer über und gilt die Ware als ihm zur Verfügung gestellt. Im Übrigen gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen über die Gefahrtragung. Die Ware wird bei Transport durch Dritte nur auf schriftliche Anordnung des Kunden und dann zu seinen Lasten versichert.


6. Eigentumsvorbehalt
Der Liefergegenstand verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Vinicky. Der Käufer darf den Liefergegenstand weder veräußern, verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlag-nahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er Vinicky unverzüglich davon zu benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Vinicky zur Rückforderung des Liefergegenstandes berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. Das Eigentum von Vinicky an gelieferten Waren bleibt auch während und nach der Fertigstellung des Endproduktes (zB durch Einbau) bis zur vollständigen Bezahlung bestehen. An der durch Be- oder Verarbeitung entstandenen Sache steht Vinicky ein aliquoter Miteigentumsanteil im Wert der gelieferten Waren zu. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenz-, Konkurs oder sonstigen Verfahrens nach der IO über das Unternehmen des Käufers oder über den Käufer selbst berechtigt Vinicky zum Vertragsrücktritt und zur Rückforderung des Liefergegenstandes.


7. Mängelansprüche und Gewährleistung
Die Ware ist vom Kunden unverzüglich nach Anlieferung gründlich zu untersuchen, hierbei festgestellte Mängel sind Vinicky binnen 3 Tagen schriftlich anzuzeigen. Die Untersuchung einer Gesamtlieferung durch Stichproben gilt nicht als ordnungsgemäße Untersuchung. Wird die Mängelrüge nicht fristge-recht erhoben, gilt die Ware als ordnungsgemäß übernommen und genehmigt. Die Gewährleistungspflicht von Vinicky betrifft nur die Ware selbst, nicht jedoch den Aus- und Wiedereinbau der Ware. Wenn Vinicky die mangelhaften Teile nachbessert oder ersetzt ist sie weder verantwortlich für den Aus -, Um-, oder Wiedereinbau noch übernimmt sie die hierfür anfallenden Kosten. Eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist tritt bei Mängelbehebung nicht ein. Der Käufer hat Vinicky eine angemessene Frist von zumindest 20 Tagen zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung einzuräumen, widrigenfalls Vinicky die Kosten der Ersatzvornahme durch Dritte nicht trägt. Ein Wandlungsanspruch des Käufers wird ausgeschlossen. Voraussetzung für Gewährleistung durch Vinicky ist die vollständige Zahlung des Käufers. Die Zurückbehaltung der Zahlung ist unzulässig.
Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet Vinicky nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder arglistig verschwiegenen Mängeln. Schadenersatzansprüche, die wegen einer mangelhaften Ware entstehen, werden einvernehmlich ausgeschlossen, insbesondere sind Folgeschäden ausgeschlossen, die durch einen Mangel, an anderen Wirtschaftsgütern oder im Vermögen des Käufers entstehen können.
Vinicky haftet nicht für die Richtigkeit von Angaben über Handhabung, Bedienung, Auswahl des Werkstoffes, Auswahl der Druckstufe und Betrieb, soweit solche in Prospekten, technischen Beschreibungen oder sonstigen Anleitungen enthalten sind, diese fallen in den Verantwortungsbereich des Herstellers. Für Lieferteile, die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit oder nach der Art ihrer Verwendung einem vorzeitigen Verbrauch unterliegen, wie z.B. Wellenabdichtungen (Stopfbüchsen, Dichtungsbüchsen, O-Ringe) sowie sonstige Dichtungen (Dichtringe, Manschetten, Ventilringe, Dichtelemente) und andere Teile aus Materialien wie Gummi, Kunststoffen, Buntmetallen, Graphit und ähnlichen Stoffen, wird keine Haftung übernommen. Ferner bezieht sich die Mängelhaftung bzw. Gewährleistung nicht auf natürlichen Verschleiß, Abnutzung, Korrosion, Beschichtung und auf solche Schäden, die in ungeeigneten Betriebs- und Einbauverhältnissen, unsach-gemäßer Fremdmontage oder mangelhafter Wartung durch den Kunden ihre Ursache haben. Vinicky nimmt, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, keine Beratung der Käufer vor. Der Kunde trifft seine Auswahl des Auftragsgegenstandes selbständig und eigenverantwortlich. Vinicky leistet daher keine Gewähr für die Verwertbarkeit oder Brauchbarkeit der Waren zu den vom Kunden vorgesehenen Zwecken.


8. Gewährleistungsfrist und Verjährung
Alle Ansprüche des Käufers - egal aus welchem Rechtsgrund - verjähren für bewegliche und unbewegliche Teile in 6 Monaten ab dem Zeitpunkt der Lieferung (Gefahrenübergang). Für Schadenersatzansprüche, gelten die gesetzlichen Fristen.
Für Konsumenten iSd KSchG gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.


9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Rechtsstreitigkeiten zwischen Vinicky und dem Käufer unterliegen der Gerichtsbarkeit des für Stockerau sachlich zuständigen Gerichts, wobei ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss jener Normen zur Anwendung kommt, die auf ausländische Rechtsnormen verweisen.


10. Abänderungen
Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von dieser Formvorschrift.


11. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen und des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Etwaige unwirksame Bestimmungen werden durch Neuregelungen, die den gleichen wirtschaftlichen Erfolg als Ziel haben, ersetzt. Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.

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Version vom 23. August 2013

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